Sozialbestattung in Bielefeld: Antrag beim Sozialamt

Wer zur Bestattung verpflichtet ist, die Kosten aber nicht tragen kann, bekommt sie nach § 74 SGB XII vom Sozialamt erstattet. In Bielefeld stellen Sie den Antrag beim Amt für Soziale Leistungen.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Bielefeld; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Gebührentarif der Friedhöfe der Stadt Bielefeld, gültig ab 15.07.2024.

Wer zuerst für die Beerdigung zahlt

Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten der Beerdigung, bezahlt wird in der Regel aus dem Nachlass.

Reicht der Nachlass nicht oder schlagen die Erben das Erbe nach § 1945 BGB aus, entfällt damit nicht die Pflicht, für die Bestattung zu sorgen. Diese Pflicht regelt in Nordrhein-Westfalen § 8 des Bestattungsgesetzes (BestG NRW vom 17. Juni 2003, GV. NRW. S. 313). Danach sind die nächsten Angehörigen verantwortlich, etwa Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister. Kümmert sich niemand, veranlasst die Stadt die Bestattung und fordert die Kosten später von den Verpflichteten zurück.

Wann das Sozialamt die Kosten übernimmt

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten, soweit es dem Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen (§ 74 SGB XII). Geprüft werden dabei Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person und das, was aus dem Nachlass, einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag zur Verfügung steht.

Übernommen werden die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Als Orientierung für die städtischen Gebühren: Ein Urnenreihengrab mit Beisetzung und Kapelle kostet in Bielefeld 1.519,00 €, ein Reihengrab für eine Erdbestattung auf einem Stadtfriedhof mit Beisetzung 2.447,00 €. Welche Leistungen im Einzelfall als erforderlich gelten, entscheidet das Sozialamt.

Zuständige Stelle in Bielefeld

Den Antrag richten Sie an:

Stadt Bielefeld
Amt für Soziale Leistungen - Sozialamt
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen Soziales
Niederwall 23, 33602 Bielefeld

Quelle: Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten, Stadt Bielefeld.

Was Sie für den Antrag brauchen

Das Antragsformular der Stadt fragt nach diesen Angaben und Unterlagen:

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Angaben zu Einkommen und Vermögen der verstorbenen Person
  • Angaben zu einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung
  • Angaben zu einem Bestattungsvorsorgevertrag
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Ausschlagung des Erbes nach § 1945 BGB

Bewilligt das Sozialamt den Antrag, zahlt es laut Formular direkt an die beteiligten Stellen, also an den Bestatter und an den Friedhof. Sie müssen die Beträge dann nicht vorstrecken.

Unser Rat: Antrag vor dem Auftrag

Stellen Sie den Antrag möglichst, bevor Sie einen Bestatter beauftragen. Dann können Sie mit dem Sozialamt klären, welche Leistungen übernommen werden, und vermeiden, dass Sie auf Kosten sitzen bleiben, die über das Erforderliche hinausgehen. Sagen Sie dem Bestatter gleich zu Beginn, dass ein Antrag auf Kostenübernahme läuft. Viele Bestattungshäuser kennen das Verfahren und stimmen ihr Angebot darauf ab.

Lässt sich der Auftrag nicht aufschieben, etwa weil die Frist für die Bestattung läuft, stellen Sie den Antrag so bald wie möglich danach. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Weitere Informationen

Wie sich die städtischen Gebühren zusammensetzen, lesen Sie auf der Startseite und den Seiten zur Erdbestattung und Urnenbestattung. Einen Kostenvoranschlag, den Sie dem Sozialamt vorlegen können, erhalten Sie über unsere Anfrage.

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag